safeFM Podcast

Facility Management, Brandschutz, Arbeitssicherheit und Gebäudesicherheit

safeFM 004 - Gefahren durch alte künstliche Mineralfasern (KMF alt)

TRGS 521, DGUV I 213-031, TRGS 558, Arbeitsschutz, Gefahrstoffe

25.03.2024 15 min Carsten Janiec

Zusammenfassung & Show Notes

In der Gebäudetechnik und bei Baumaßnahmen im Bestand stößt man immer wieder auf Dämmstoffe aus Mineralfasern. Handelt es sich dabei um sog. alte KMF, dann ist davon auszugehen, dass dieses Material als krebserregend einzustufen ist.

In dieser Folge stelle ich die Randbedingungen des Arbeitsschutzes dar. Wer mehr will, findet hier den online Kurs von Donato Muro: Fachlehrgang TRGS 521 KMF - Sicherheitsingenieur.NRW

-->Für den Link zum Kurs von Donato bekomme ich keine Gegenleistung, da aber die Rechtsprechung mittlerweile sehr problematisch ist, muss diese Folge als "Werbung" gekennzeichnet werden ... 

Hier findet Ihr die Dokumente, über die ich im Podcast spreche:

o   TRGS – Technische Regeln für Gefahrstoffe 521 (Februar 2008)
„Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“
BAuA - Regelwerk - TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
 
 
o   DGUV Information 213-031 (Juli 2019)
 Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glas- & Steinwolle)
Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) | DGUV Informationen | Regelwerk | DGUV Publikationen
 
o   Umweltbundesamt – Factsheet Mineralwolle (Mai 2019)
 factsheet_mineralwolle_fi_barrierefrei.pdf (umweltbundesamt.de)
 
o   Bay. Landesamt für Umwelt
 UmweltWissen Abfall – Künstliche Mineralfasern (April 2018)
 Künstliche Mineralfasern (bayern.de)
 
o   Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
 Umgang mit künstlichen Mineralfasern – gefährliche Arbeiten? (Okt. 2020)
 https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/20619/documents/57065




In der Gebäudetechnik und bei Baumaßnahmen im Bestand stößt man immer wieder auf Dämmstoffe aus Mineralfasern. Handelt es sich dabei um sog. alte KMF, dann ist davon auszugehen, dass dieses Material als krebserregend einzustufen ist.

In dieser Folge stelle ich die Randbedingungen des Arbeitsschutzes dar. Wer mehr will, findet hier den online Kurs von Donato Muro: Fachlehrgang TRGS 521 KMF - Sicherheitsingenieur.NRW

-->Für den Link zum Kurs von Donato bekomme ich keine Gegenleistung, da aber die Rechtsprechung mittlerweile sehr problematisch ist, muss diese Folge als "Werbung" gekennzeichnet werden ...

Hier findet Ihr die Dokumente, über die ich im Podcast spreche:

o   TRGS – Technische Regeln für Gefahrstoffe 521 (Februar 2008)
„Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“
BAuA - Regelwerk - TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
 
 
o   DGUV Information 213-031 (Juli 2019)
 Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glas- & Steinwolle)
Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) | DGUV Informationen | Regelwerk | DGUV Publikationen
 
o   Umweltbundesamt – Factsheet Mineralwolle (Mai 2019)
 factsheet_mineralwolle_fi_barrierefrei.pdf (umweltbundesamt.de)
 
o   Bay. Landesamt für Umwelt
 UmweltWissen Abfall – Künstliche Mineralfasern (April 2018)
 Künstliche Mineralfasern (bayern.de)
 
o   Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
 Umgang mit künstlichen Mineralfasern – gefährliche Arbeiten? (Okt. 2020)
 https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/20619/documents/57065


Transkript

Willkommen zu SAFE FM, dem deutschsprachigen Podcast zu Facility Management, Brandschutz, Arbeits- und Gebäudesicherheit. Moin Leute, ich freue mich, dass ihr auch wieder bei der vierten Folge des SAFE FM Podcast dabei seid. Nach der etwas theoretischeren Thematik beim letzten Mal der Abgrenzung zwischen Facility Management und Facility Services, geht es heute wieder um ein sehr praktisches Thema. Es geht um Betriebs- und Instandhaltungsarbeiten, die wir in Gebäuden durchführen und dem Thema Gefahrstoffe, Gebäudeschadstoffe, mit denen wir möglicherweise dabei in Berührung kommen können. Dazu müssen Gebäude analysiert werden, es müssen Gefährdungsbeurteilungen erarbeitet werden, um sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Und heute geht es dabei um ein ganz spezielles Themenfeld, nämlich die künstlichen Mineralfaser. Diese sind in sehr, sehr hohen Mengen in Gebäuden verbaut und es gibt sogenannte alte künstliche Mineralfaser, bei deren Umgang es zu Gefährdungen kommen kann, da diese hochgradig gefährlich sein können. Ich möchte hier nur einen kurzen Überblick geben. Das Thema ist umfangreich. Das würde den Rahmen dieses Podcastes sicherlich sprengen, wenn wir jedes Detail erörtern wollten. Es soll sensibilisieren, aber definitiv nicht die Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder sonstige Spezialisten ersetzen. Die zitierten Dokumente, zum Beispiel die TRGS 521 oder die DUV-Information 213-031 habe ich unten verlinkt. Bei Interesse einfach dort hineinschauen. Bei meinen Recherchen bin ich dann auch auf einen Online-Kurs von meinem Kollegen Donato Muro gestoßen, Sicherheitsingenieur NRW. Und obwohl wir seit Jahren zusammenarbeiten, war ich doch etwas überrascht, denn ich wusste gar nicht, dass er einen Online-Kurs zur TRGS 521 Künstliche Mineralfasern anbietet. Wer also noch mehr wissen möchte, sollte sich diesen Kurs unbedingt anschauen. Den Link findet ihr ebenfalls in den Shownotes. Genug der Vorrede, ab in die Details. Worum geht es bei dem Thema alte künstliche Mineralfasern eigentlich? Künstliche Mineralfasern sind industriell gefertigte Fasern, die im Bereich Wärmedämmung, Schall- und Brandschutz in großen Mengen in Gebäuden unter technischen Isolierung eingesetzt werden. Das Problem ist, dass Fasern, die vor 1996 produziert und verbaut wurden, generell als krebserzeugend einzustufen sind, weil sie lungengängige Fasern aufweisen, die biologisch schwer bis gar nicht abbaubar sind. Die Halbwertszeit dieser Fasern in der Lunge liegen bei mehreren hundert Tagen. Heutige künstliche Mineralfasern weisen eine Halbwertszeit von weniger als 40 Tagen auf. In Kombination mit den zusätzlichen Bindemitteln und sonstigen Zusatzstoffen wie Kunstharzen und Mineralöl, Kohlenwasserstoffe, sind diese Stoffe halt krebserregend oder zumindest können sie zu chronischen Entzündungen im Bereich der Atemwege und der Lunge führen. Ähnlich wie beim Asbest, allerdings nicht ganz so problematisch. Bei Arbeiten mit künstlichen Mineralfasern alter Art, eigentlich im Grunde genommen um Arbeiten in kontaminierten Bereichen, Einschlägig ist dort die TRGS 521, also die Technische Regel für Gefahrstoffe 521. Wenn es sich um sogenannte Hochtemperaturwolle handelt, dann wäre es auch noch die TRGS 558 und die DGUV-Information 213.031, die Tätigkeit mit Mineralwolle ganz allgemein behandelt. Wann spricht man aber nun von einer alten künstlichen Mineralfaser? Mineralwolle, die vor 1996 hergestellt wurde, ist grundsätzlich erst einmal als krebserzeugend einzustufen. Diese Einstufung kann widerlegt werden durch einen entsprechenden einzelnen Nachweis, was aber relativ schwer ist und im Zweifel auch nicht unerhebliche Kosten verursacht. Seit dem 1. Juni 2000 dürfen diese Produkte in Deutschland weder hergestellt, noch in den Verkehr, noch verwandt werden. Es dürfen nur noch Mineralwollen verwandt werden, die der Anlage 2 der Gefahrstoffverordnung entsprechen bzw. Die Kriterien dort einhalten. Diese werden mit dem RAL-Gütezeichen auf den Markt gebracht und sind toxikologisch bewertet worden. Für alle Produkte, die zwischen dem Jahr 1996 und dem 1. Juni 2000 in den Verkehr gebracht, verarbeitet wurden, muss jeweils individuell geprüft werden, wie diese Produkte zu bewerten sind. Wie schon gesagt, liegen keine Informationen vor, ist gemäß tätigen UV-Informationen 213-031 von einer alten künstlichen Mineralfaser, und das heißt einer Krebsgefahr, auszugehen. Was bedeutet das nun für die Praxis, also für die Arbeit mit dieser alten künstlichen Mineralfaser? Durch das Verwendungsverbot seit dem 1. Juni 2000 sind nur noch Demontage, Abbruch, Instaltehaltungs- und Instandsetzungsarbeiten zulässig. Die Arbeiten werden in die Expositionskategorien E1 bis E3 eingeteilt, die sich nach den Faserfreisetzungen bei diesen Arbeiten bestimmen. Die Anforderungen, die daraus folgen, beginnen bei ganz einfachen, typischen Dingen, die man macht bei Staubarbeiten bis hin zu den hohen Anforderungen, die wir aus sonstigen Bereichen und Umgängen mit Gefahrstoffen kennen, wie der Einrichtung eines Schwarz-Weiß-Bereichs. Die TRGS 521 gibt da eine Liste von Tätigkeiten aus dem Bereich Hochbau und der technischen Isolierung vor und ordnet sie den Expositionskategorien grundsätzlich erst einmal zu. Jetzt natürlich die Frage, was ist bei der Entsorgung von KMF zu beachten? Ich muss die ja auch entsorgen. KMF Alt tragen die Abfallschlüsselnummer 17.06.03 Sternchen, also übersetzt mit anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält. Das Sternchen hinter dieser Abfallschlüsselnummer bedeutet, dass es sich um gefährliche Abfälle handelt. Diese Abfälle können nur deponiert werden. Es gibt aktuell keinen Recyclingprozess dafür. Und aufgrund der enthaltenen Bindemittel ist das halt etwas schwierig. Frühzeitig muss man sich also dementsprechend mit dem Entsorger abstimmen oder der entsprechenden Abfallbehörde. Die KMF werden dazu in staubdichte, reißfeste Foliensäcke oder Big Bags verpackt und so dem entsprechenden Entsorger übergeben. Genauso ist es abfallrechtlich unzulässig, KMF-Alt aufgrund der in ihnen enthaltenen organischen Inhaltsstoffe zusammen mit Bauschutt zu entsorgen. Da muss man also wirklich sehr, sehr genau aufpassen, was man wie entsorgt. Wie erkenne ich denn jetzt aber, ob es sich um neue Mineralwolle handelt? Dieses zu erkennen ist ja wichtig, weil ich dann natürlich deutlich niedrige Anforderungen zu erfüllen habe. Es ist nicht direkt erkennbar, ob eine Mineralwolle den Kriterien des Anhagens 2 der Gefahrstoffverordnung entspricht und damit nur ein geringes Risikopotenzial aufweist. Unproblematisch wird häufig gesagt, ist KMF, die seit dem Jahr 1996 hergestellt wird. Allerdings ist dies nicht 100% sicher. Ab 1. Juni 2000 hergestellte und mit dem Rahl-Güte-Zeichen und auch entsprechend so gekennzeichnete KMF ist sicher KMF neu und nach heutigem Stand des Wissens unproblematisch. Die KMF, die zwischen 1996 und 2000 hergestellt wurde, wie schon gesagt, da muss man im Zweifel, wenn man keinen Hinweis hat, kein tieferes Wissen hat, entweder beproben oder aber sie wie KMF alt behandeln. Und was ist bei der Arbeit mit KMF neu, also seit Juni 2000 hergestellt und verarbeiteter KMF zu beachten? Eigentlich im Vergleich zu KMF-Alt nicht wirklich viel. Es gilt dort auch nicht die THGS 521, sondern es gilt die weitaus allgemeinere THGS 500 Schutzmaßnahmen. Dort kann man dann lesen, welche Bereiche genau gelten, nämlich die Allgemeinschutzmaßnahmen und die Randfolge der Schutzmaßnahmen, also das STOP-Prinzip. Aber das Ganze kann man auch wunderbar in der DGUV-Information 213.031 nachlegen. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen bei entsprechenden staubproduzierenden Arbeiten oder aber auch Produkten. Also Staubentwicklung verhindern, indem man zum Beispiel vorkonfektionierte Dämmstoffe verwendet, die Verpackung erst am Arbeitsplatz öffnet, die Materialien nicht wirft und nicht mit schnell laufenden Sägen zerteilt und auch nicht reißt, sondern das mit Messern oder Scheren auf harten Unterlagen und Oberflächen macht. gemacht. Arbeitsplätze sollten gut durchlüftet sein, ohne dass aber unter die Staub aufgewirbelt wird. Deshalb auch Stäube nicht mit Druckluft wegblasen oder trocken kehren. Sollten Industriesauger mit den entsprechenden Klassen verwendet werden oder am besten feucht gewischt werden. Natürlich generell regelmäßig reinigen, denn wo die Fasern eben schon schnell weg sind, können sie auch gar gar nicht mehr aufgewirbelt werden. Nach Arbeitsende sollte die Arbeitsstelle grundsätzlich feucht gereinigt werden, idealerweise mit Wasser abgespült werden, um alle Fasern zu binden und zu entsorgen. Im Außenbereich macht es natürlich Sinn, dass zum Beispiel Entsorgungscontainer, wenn die zur Anwendung kommen, abgedeckt sind, damit der Wind nicht allen Faserstaub, der da rumliegt, in die Umwelt verbringt. Und geschlossene Arbeitskleidung, Schutzbrille, Schutzhandschuhe, gegebenenfalls auch eine FFP2-Maske stellen die adäquate persönliche Schutzausrüstung dar. Kommen wir zum Schluss. Was ist die Konklusio für das Facility Management? In vielen Objekten treffe ich halt auf KMF Alt zur Isolierung von haustechnischen Anlagen, möglicherweise aber auch zum Beispiel in Trockenbauwänden und so weiter und so fort. Hier muss ich mir der Gefahr bewusst sein und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Mitarbeiter und auch die ansonsten sich im Gebäude oder direkten Umgebung befindlichen Personen zu schützen. Es ist aber so, dass wenn die Dämmung seinerzeit fachgerecht ausgeführt wurde und seitdem sie stark beschädigt worden ist, ist die Dämmmaterialien-Schicht normalerweise so wirksam von dem Innenraum getrennt, dass für die Nutzer der Räume nur ein sehr, sehr geringes, wenn überhaupt vorhandenes Risiko besteht. Ein genereller Austausch von Dämmstoffen ist nicht notwendig und auch gar nicht vorgeschrieben. Und man muss vor allem betrachten, dass wenn ein solcher Austausch stattfindet, das Risiko der Faserfreisetzung zumindest im Moment der Arbeiten doch deutlich erhöht ist. Deshalb kann man natürlich auch fragen, ob ein Austausch überhaupt sinnvoll wäre. Es muss trotzdem mit alter KMF gearbeitet werden, weil zum Beispiel Heizungsanlagen ausgetauscht werden und da Rohre demontiert, verändert, wie auch immer werden müssen, die so isoliert wurden. Da müssen die Arbeiten geplant und von qualifizierten Mitarbeitern und Unternehmen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ausgeführt werden. Eine Musterbetriebsanweisung für Tätigkeiten mit eingebauter Mineralwolldämmung mit Faserstäuben, die krebsverdächtig sind, findet sich ebenfalls in der DGUV-Information 213.031. Ganz, ganz wichtig am Ende noch, auch gerade im FM, ist, dass einstmals ausgebaute Dämmstoffe nicht wieder, das ergibt sich aus dem Verwendungsverbot, das seit dem 1. Juni 2000 gilt, eingebaut werden dürfen. Das sollte man auch beachten, also sprich, wenn man das irgendwo ausbaut, dann muss das Material fachgerecht entsorgt werden und durch neues, weniger gefährliches Material ausgetauscht werden. Ja, kommen wir von meiner Seite aus zum Schluss. Wer noch mehr wissen will, der sollte sich den Online-Kurs von Donato Muro zu Gemüte führen und sich dann noch viel, viel tiefer einarbeiten. Natürlich auch die Quellen, die ich in den Shownotes verlinke, durchlesen. Ich verabschiede mich an dieser Stelle, hoffe, dass das Thema für euch interessant war. Themenvorschläge und sonstiges gerne an info at safe-fm.de senden und wünsche euch, dass ihr gesund bleibt und ihr immer dafür sorgen könnt, dass eure Mitarbeiter ebenfalls gesund bleiben und wünsche euch einen guten Start in die Woche. Bis dahin, euer Carsten. Wenn dir dieser Podcast gefallen hat, empfehle ihn doch weiter, bewerte ihn positiv und vor allem abonniere ihn. Damit kommst du jedes Mal mit, wenn es eine neue Folge gibt.

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