safeFM Podcast

Facility Management, Brandschutz, Arbeitssicherheit und Gebäudesicherheit

safeFM 005 - Organisatorischer Brandschutz und DIN 14462 (Löschwasseranlagen)

Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen "trocken"

02.04.2024 13 min Carsten Janiec

Zusammenfassung & Show Notes

In den Folgen zum organisatorischen Brandschutz schauen wir uns dieses weite Themenfeld an. Gerade weil sich in diesem Bereich sowohl das Facility Management als auch die Facility Services tummeln, ist es wichtig, dass die handelnden Personen die Themen kennen und auch ernst nehmen.

Ein ganz wichtiger Teil des organisatorischen Brandschutzes sind die Planung, Organisation und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen an brandschutzrelevanten Systemen. Neben diesen Leistungen, die häufig zugekauft werden müssen, gibt es aber auch Betreiberpflichten, wie z.B. laufende Inspektionen.

Als Beispiel schaue ich mir heute die "Inspektionen durch Betreiber" für Löschanlagen gem. DIN 14462 (2023-07) einmal im Detail an.

Die Norm hierzu findet ihr hier: DIN 14462 - 2023-07 - Beuth.de

Bei Fragen könnt ihr mir eine Email an podcast@safe-fm.de schreiben.

Transkript

Willkommen zu SafeFM, dem deutschsprachigen Podcast zu Facility Management, Brandschutz, Arbeits- und Gebäudesicherheit. Moin Leute, ich begrüße euch zur mittlerweile fünften Folge des SafeFM Podcast. Ja, ich wurde jetzt schon mehrfach gefragt, ob ich denn gar nicht so zum Themenkomplex Brandschutz machen möchte. möchte. Dem habe ich natürlich immer widersprochen und gesagt, nein, da kommt schon was und wir werden heute mit dem Thema Brandschutz anfangen. Ich möchte in dieser und in lockerer Reihung den nächsten Folgen immer mal wieder verschiedene Aspekte des organisatorischen Brandschutzes beleuchten. Der organisatorische Brandschutz ist ja all das, was im Grunde genommen nach dem dem baulichen und anlagentechnischen Brandschutz kommt, sich unter anderem mit der Bestellung von Beauftragten, von Brandschutzhelfern und so weiter beschäftigt. Es geht um Alarmpläne, es geht um die Brandverhinderung, Rauchverbot zum Beispiel fällt da rein. Die Begrenzung von Schäden, das Erlassen von Betriebsvorschriften, der Brandschutzordnung ganz allgemein. Es geht um Rettungswege, Rettungswegpläne, Schulungen, Unterweisungen, aber eben auch um organisatorische Maßnahmen des Betriebs und genau dort kommt das Facility Management, die Facility Services zum Tragen. Die Definition des organisatorischen Brandschutzes kann man jetzt sehr, sehr stark ausdehnen. Das möchte ich an dieser Stelle gar nicht machen. Stattdessen möchte ich ein konkretes Beispiel heute einmal für den organisatorischen Bereich bringen. Wie gesagt, zum organisatorischen Brandschutz gehört auch die Organisation der Instandhaltung mit all ihren Aspekten. Und in diesem Bereich ist vor mittlerweile einem Dreivierteljahr im Juli 2023 die DIN 14462 mit dem Titel Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydratenanlagen, Überflur-, Unterflurhydratenanlagen sowie Löschwasseranlagen trocken erlassen worden. Diese ersetzt die Vorgängerfassung aus dem Jahr 2012 und hat einen für uns als Facility Management affine Personen relevanten Bereich. Das geht ganz normal vorne los mit den ganzen technischen Aspekten bis hin zur Inbetriebnahme. Auch die wird ja im Regelfall durch das Facility Management nicht durchgeführt. Aber es gibt dann ein Kapitel 7, überschrieben mit dem Titel Betrieb und Instandhaltung. Und dieses Kapitel werden wir uns jetzt einmal anschauen. Im Kapitel 7 geht es im Grunde genommen darum, dass, und das war bisher in der alten Fassung aus dem Jahr 2012 nicht geregelt, ja nicht nur die regelmäßigen professionellen Wartungsarbeiten durchzuführen sind, sondern es immer wieder laufende Tätigkeiten gibt, die von Betreiberseite aus durchzuführen sind. Betreiberseite in dem Kontext ist typischerweise das Facility Management. Im Kapitel 7.1 Allgemeine Anforderungen wird darauf hingewiesen, dass die Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen nach den Vorgaben dieser Norm, der DINI N671 Teil 3 und natürlich auch den anerkannten Regeln der Technik und auf Basis der Herstellerangaben zu erfolgen haben. Das ist, denke ich mal, relativ unproblematisch und klar. Sie muss in regelmäßigen Abständen und nach jedem Gebrauch durchgeführt werden, was insbesondere manchen Ansätzen widerspricht, die man immer mal wieder in der Praxis sieht, dass zum Beispiel in einem Baumarkt für die Bewässerung der Außenanlage die Wandhydratenanlage benutzt wird. Das würde bedeuten, dass wir hier ständig einen Gebrauch haben und dann müssten stetig auch entsprechende Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Das will sicherlich niemand. Es wird nochmal ganz klar gesagt, dass der Betreiber die Situation der Anlage so sicherzustellen hat, dass eben der bestimmungsgemäße Gebrauch und die ständige Einsatzbereitschaft jederzeit sichergestellt ist und dass entsprechende Überwachungsmaßnahmen nach 7.2, da sprechen wir gleich drüber, durchgeführt werden. Die weiteren Instandhaltungsmaßnahmen durch professionelle Dienstleister müssen nach den weiteren Vorschriften durchgeführt werden. Dazu gehören auch jährliche Prüfungen usw. Die wichtige Sache, die dabei eine Rolle spielt, ist, dass Instandhaltungsberichte ausgestellt werden müssen. Da gibt es dann auch Mindestanforderungen. Die müssen das Datum der Instandhaltung enthalten, die Prüfergebnisse, Umfang und Datum des Einbaus von Ersatzteilen, die Aussage, ob weitere Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind und ein Datum, wann die nächsten Maßnahmen und Prüfungen durchzuführen sind. Und natürlich muss die Anlage immer identifizierbar sein. Das bedeutet, einfach nur eine Rechnung und solche Sachen wird recht schwierig. Das reicht dann nicht aus. Es muss weiterhin das Wort Geprüfterinne vorkommen. Es muss das prüfende Unternehmen und auch die sachkundige Person eindeutig identifizierbar sein, die die Prüfung durchgeführt hat. Die ganzen fortlaufenden Prüfungen, die dort durchgeführt werden im Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen, aber auch Reparaturen zum Beispiel, sind in einem Kontrollbuch zu notieren. Jetzt kann man darüber streiten, ob ein Kontrollbuch aus einem fest gebundenen Buch bestehen muss oder ob das auch eine systematische Sammlung von einzelnen Nachweisen ist. Ich wäre da sicherlich liberal und würde auch die fortlaufende Sammlung entsprechender Einzeldokumente akzeptieren. Sie müssen dann aber analog oder digital eben auch wirklich zum konkreten Zeitpunkt vorliegen. Also müssen wir uns schon mal merken, ein Kontrollbuch ist Pflicht. Wenn ich meiner Aufgaben im organisatorischen Bereich nachkomme und mich um die Instandhaltung kümmere, dann muss es ein Kontrollbuch geben, egal wie dies beschaffen ist. Hauptsache, da drin sind die Nachweise mit den Angaben, die ich eben gerade benannt habe, enthalten. Aber es gibt ergänzend dazu, und das war bisher nicht so klar geregelt, auch Inspektionen durch den Betreiber. Und die sind vielen nicht bekannt. Unter 7.2 steht, Löschwasseranlagen sind vom Betreiber zu überwachen und entsprechend den Maßnahmen nach Tabelle 13 in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Das bedeutet, wir haben dort sieben Punkte, die, nehmen wir mal vorweg, monatlich kontrolliert werden müssen. Unter Punkt 1 steht, Wandhydranten, Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen sowie Wachhydranten müssen folgendermaßen inspiziert werden. Prüfung auf Erkennbarkeit, Zugänglichkeit, offensichtliche Mängel und unbeschädigte Siegel oder Plombe, monatlich zu überprüfen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Wandhydrantenschränke, aber auch die Einspeise- und Nameeinrichtungen sowie Hydranten offensichtlich gesiegelt oder plombiert sein müssen. Ansonsten muss ich notieren, auch eben mit dem Kontrollbuch, dass das Ganze nicht der Fall ist. und dann muss es nachgeholt werden. Natürlich erst nach Prüfung dessen, dass das ganze System auch sauber funktioniert. Dann gibt es weitere Punkte, wie zum Beispiel die Spüleinrichtung für Zuleitungen, auch wieder auf offensliche Mängel, wie zum Beispiel Undichtigkeiten, Korrosion zu prüfen, die Zulaufarmaturen, Prüfung der Funktion durch Absenken des Wasserstandes, sofern keine automatische Funktionsprüfung im Rahmen des Probelaufs erfolgt. Wenn ich automatisiert prüfe, muss ich es natürlich nicht machen. Beim Feuerlöschvorlagebehälter, solange der eben vorhanden ist, Behälter und Armatur auf offensichtlich Mängel wie zum Beispiel Korrosion und Undichtigkeit prüfen, Füllstand überprüfen. Das wird häufig nicht gemacht und es gibt Anlagen, die ich kenne, wo selbst die Sachverständigen entsprechende Unterschreitungen des Mindestfüllstandes gar nicht bemerkt haben. Zumindest wurde es jahrelang nicht dokumentiert. Bei Druckerhöhungsanlagen muss ich die Anlage auf Dörrungen kontrollieren und auf offensichtliche Mängel, wieder die Vorgabe Korrosion und Undichtigkeit. Füll- und Entleerstationen einschließlich Zubehörskontrolle auf Dörrungen und offensichtliche Mängel, Korrosion und Undichtigkeit. Und bei den Entleerungseinrichtungen Kontrolle der Plombierung auf Unversehrtheit, natürlich plombiert im verschlossenen Zustand. Das bedeutet, ich muss im Grunde genommen die Anlage einmal im Monat, all diese Prüfungen, die ich gerade nannte, sind ja monatlich durchzuführen, abgehen. Ich fange im Grunde genommen an von der Einspeise, Einrichtung und gehe bis zu den Nameeinrichtungen bzw. Hydranten, gucke mir die an, gucke mir dazwischen an, ob da irgendwo Bühleinrichtungen sind, irgendwelche sonstigen Armaturen und so weiter und so fort. Die meisten Teile kontrolliere ich nur auf offensichtliche Mängel, Undichtigkeiten und Korrosion. Bei der Zulaufarmatur schaue ich nochmal, ob der entsprechende Wasserstand gegeben ist. Im Zweifel muss ich den einmal feststellen, zum Beispiel unter Hinzuziehung der Wartungsfirma entsprechend markieren, damit ich weiß, wo der stehen muss. Und dann habe ich meine Maßnahmen ergriffen. Das bedeutet aber, da auch diese Maßnahmen ja zur Instandhaltung gehören, gehören sie mit in das Kontrollbuch. Hier gibt es keine Anforderungen an das Personal. Das sollte natürlich geeignet sein und zuverlässig sein, um solche Maßnahmen durchzuführen. Aber das ist jetzt nicht so, dass da eine besondere Sachkunde bestehen müsse. Die Situation, die aber klar sein muss, ist, dass das Protokoll nicht nur aus diesen eben gerade aufgeführten sieben Punkten bestehen kann, Sondern im Grunde genommen muss man initial die Anlage einmal aufnehmen und alle relevanten Bauteile notiert haben mit dem Hinweis, was in der Prüfung zu tun ist und danach sinnvollerweise aufgenommen in Reihung der typischen Runde, die man beim Begehen ausführt. Und dann kann derjenige, der das machen muss, Haken setzen und sagen, jo, in Ordnung, in Ordnung, in Ordnung, in Ordnung. Am Ende gibt es ein entsprechendes Protokoll, aus dem hervorgeht, dass er alle Punkte abgegangen ist oder sie und dann haben wir diesen Betreiberpflichten Genüge getragen. Das Ganze ist ein Beispiel. Das ist jetzt noch nichts, was super tiefgreifend ist, aber weiß ich auch. Wir können da später nochmal tiefer drauf eingehen, in einer späteren Folge. Ich will damit nur ganz kurz anmerken, bei solchen vermeintlich relativ banalen Punkten fängt eben organisatorischer Brandschutz an. Und hier ist gerade das Facility Management, sind die Facility Services genauer gesagt, in der Pflicht, ihren Job zu tun, die Anlagen zu überwachen und zu betreuen. Soweit von meiner Seite für heute. Ich hoffe, das war interessant für euch. Die Norm bezeichne ich nochmal in den Shownotes etwas genauer, falls ich die durchlesen möchte. Ja, und dann wünsche ich weiterhin viel Spaß und Erfolg im FM. Würde sagen, bis zum nächsten Mal, euer Carsten. Wenn dir dieser Podcast gefallen hat, empfehle ihn doch weiter, bewerte ihn positiv und vor allem abonniere ihn. Damit kommst du jedes Mal mit, wenn es eine neue Folge gibt.

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